Seit 2006 ist es in Schleswig-Holstein für 17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und / oder BE bestanden haben, möglich schon vor ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson zu fahren.
Nach bestandener Fahrprüfung bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann ein regulärer Führerschein ausgestellt und die Prüfbescheinigung zurückgegeben. Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren!
Für die Begleitperson gelten folgende Vorgaben
- Sie muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
- Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.
- Sie darf höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.
Während einer Fahrt
- muss die Begleitperson ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen.
- darf sie nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.