Aus- und Weiterbildung LKW & Bus

Da wir ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger sind, ist es möglich einen Bildungsgutschein für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C/CE, Beschleunigte Grundqualifikation sowie Perfektionstraining von der Agentur für Arbeit bzw. den Argen bei uns einzulösen. Die genauen Maßnahmenbeschreibungen sind im KURSNET der Arbeitsagentur nachzulesen: www.arbeitsagentur.de.

Der Einstieg in eine solche Ausbildung ist bei uns jederzeit möglich.

LKW

Alle Fahrer im Güterverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klasse C/CE oder C1/C1E erforderlich ist müssen ab dem 10. September 2009 zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation sowie Weiterbildungen absolvieren.

Bus

Alle Fahrer im Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klasse erforderlich ist: D/DE (Linie < 50 km), D1/D1E, D/DE müssen seit dem 10. September 2008 eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation sowie Weiterbildungen absolvieren.

Welche Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer im Bereich Personen- und Güterverkehr gibt es?

Berufsausbildung: Berufskraftfahrer (BKF), Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF), Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung.

Grundqualifikation: Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich). Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung.

Beschleunigte Grundqualifikation: Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden. Vorbesitz der entsprechenden Fahrererlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung! Sie muss aber während der Ausbildung erworben werden.

Welche Anforderungen müssen Sie für die „Grundqualifikation“ bzw. die „beschleunigte Grundqualifikation“ erfüllen?

Grundqualifikation: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis.
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich. Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (7,5 Stunden).

Beschleunigte Grundqualifikation: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 fahrpraktischen Stunden). Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberinzuständigen Industrie- und Handelskammer. Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden.

Welche Kriterien gelten für die Weiterbildung?

  • Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden Unterricht.
  • Keine Prüfung notwendig!
  • Die  Einheiten müssen mindestens 7 Zeitstunden dauern.
  • Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre absolviert werden.
  • Die Weiterbildung kann bei unterschiedlichen Einrichtungen absolviert werden.
  • Der Unterricht ist als Präsenzveranstaltung abzuleisten.
  • Die Weiterbildung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerscheinen nachgewiesen.

Wer muss wann mit der Weiterbildung starten?

Eine erste Weiterbildung (5 x 7) ist zu absolvieren für alle Bus-Fahrer bis einschließlich 9. September 2013*
Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014 *

* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahren und bei Lkw-Fahrern bis einschließlich 9. September 2016 erfolgen. Diese Frist darf jedoch nicht kürzer als 3 Jahre und nicht länger als 7 Jahre sein. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrererlaubnis noch gültig ist.

Wie wird die Absolvierung der Grundqualifikation und/oder der Weiterbildung dokumentiert?

Die absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch  den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union auf dem Führerschein nachgewiesen. Der Eintrag erfolgt  durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde, sofern durch Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die  erforderlichen Leistungen erbracht wurden.

Für die Grundqualifikation sind dies Bescheinigungen über die   erfolgreich abgelegte Prüfung, ausgegeben durch die IHK. Bei der   Weiterbildung sind es die Nachweise über erbrachte (Teil-)Leistungen, ausgestellt von der ausbildenden Stelle.